Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, die Ihnen nicht richtig erscheint, machen Sie sich keine Sorgen. Ganz gleich, ob Ihnen ein unerwarteter Betrag in Rechnung gestellt wurde oder Sie glauben, dass ein Fehler vorliegt – es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten.
Wählen Sie aus, wie Sie das Problem lösen möchten.
🤝 Melden Sie das Problem über das Service-Portal
Am schnellsten können Sie einen Einwand zu einer Rechnung über unser Serviceportal stellen.
So melden Sie einen Rechnungseinwand:
Melden Sie sich bei Ihrem Helpling-Konto an.
Klicken Sie auf das Symbol mit den sich schüttelnden Händen in der oberen rechten Ecke.
Wählen Sie „Problem melden“.
Wählen Sie „Einwand zu einer Rechnung“ und anschließend den betreffenden Reinigungstermin.
Wählen Sie den Grund für Ihre Beanstandung aus.
Fügen Sie gegebenenfalls weitere Informationen hinzu.
Senden Sie Ihre Anfrage ab.
Sobald Sie Ihren Einwand abgeschickt haben, wird er automatisch zur Prüfung an Ihren Dienstleister gesendet. Dieser kann den Einspruch nach Prüfung der Informationen entweder annehmen oder ablehnen.
💬 Kontaktieren Sie den Kundenservice
Wenn Ihr Dienstleister Ihrem Einwand nicht entsprochen hat oder wenn Sie lieber direkt mit jemandem sprechen möchten, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
Wir erklären Ihnen den Ablauf und begleiten Sie durch die nächsten Schritte.
💡 Gut zu wissen
Probleme mit Gutscheinen und Rabattcodes können nicht über das Serviceportal gemeldet werden.
Wenn Ihr Problem einen Gutschein oder einen Aktionscode betrifft, wenden Sie sich bitte stattdessen direkt an unseren Kundenservice.
⏳ Was passiert, nachdem ich meinen Einspruch eingereicht habe?
Die meisten Rechnungskonflikte werden innerhalb weniger Stunden geklärt, in Ausnahmefällen kann eine Prüfung bis zu maximal 7 Tage dauern.
Sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden und Sie weiterhin Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
🧾 Wer ist Rechnungssteller?
Rechnungen werden von Helpling im Auftrag der selbständigen Dienstleister erstellt - Rechnungssteller ist stets der Dienstleister selbst.
📥 Kann ich einen offenen Fall im Service-Portal zurückziehen?
Derzeit nicht.
Wenn Sie einen offenen Fall schließen möchten, wenden Sie sich einfach an unser Support-Team. Wir schließen ihn gerne für Sie.
💬 Brauchen Sie Hilfe?
Unser Kundenservice steht Ihnen bei allen Anliegen gerne zur Seite.
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